Wir arbeiten an
der Energiewende

Haben Sie eine potenziell geeignete Fläche?

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kommen zum Ausbau der erneuerbaren Energien folgende Freiflächen in Betracht:

Ergänzend gilt die Freiflächenöffnungsverordnung für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. Mit dieser Verordnung nutzen die Bundesländer die Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese Klausel erlaubt es den Ländern, die für große Freiflächenanlagen zugelassenen Flächen in Teilen selbst zu definieren. Damit können auch Freiflächen zum Bau von Photovoltaik-Anlagen genutzt werden, auf die die Klassifizierung „benachteiligtes Gebiet“ zutrifft. Als benachteiligte Gebiete gelten beispielsweise schwach ertragsfähige Flächen in der Landwirtschaft.

Zum 1. Januar 2021 ist das novellierte EEG 2021 in Kraft getreten. Mid der EEG-Novelle will die Bundesregierung den Ausbau Erneuerbarer Energien weiter vorantreiben.

 

Flächen ohne EEG-Vergütung

GERNE PRÜFEN WIR IHRE FLÄCHE.

Mit unseren Partnern erbringen wir folgende Leistungen:

Alle Leistungen können komplett angeboten werden. Gerne übernehmen wir aber auch nur Teilaufgaben für Sie.